verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 27.10.2023, 18:07:03
> ....... interessiert das vermutlich keine Sau.
Naja....... korrekte Definition kann schon hilfreich und bedeutend sein.
Beispiel: Hausbesitzer holt Angebot für Klimalage ein und beauftragt es. Fachfirma baut übliches Klima Splitgerät ( Umluftkühler )ein.
Hausbesitzer verlangt Nachbesserung, daß eine Klimaanlage beauftragt wurde. Nach mehreren erfolglosen Nachbesserungen bekam der Hausbesitzer Recht.
Der Fachmann muss eine Klimaanlage ( bestehend aus Lüftungsgerät, Erhitzer, Kühler, und Befeuchter und Luftqualitätsregelung) liefern.
Der Fachmann hatte naiverweise eine "Klimaanlage" ( ohne nähere Bezeichnung, damit der Kunde mit dem Angebot nicht hausieren gehen kann) zum Festpreis angeboten.
Klima Split Gerät kostet meist um die 3000€ incl Montage.
Eine Klimaanlage mit o.g. Mindestfunktionen ist nicht unter 50000€ zu bekommen.
Demnach: Wenn ein Kunde von mir irgend eine Smarte Funktion wünscht , bekommt er sicher nichts was man per App und "Handyspielzeug " bedient.
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Gruß Hausdoc
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