Kleinalrik2021 schrieb am 14.November.2022, 11:33:10 in der Kategorie nt.netz-treff
Anbei das Schreiben der Bausparkasse!
Was ich dazu sagen möchte: Ich "verstehe" das Anliegen der LBS. Ob deren Vorgehensweise rechtens ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Mein Bauchgefühl: Es mangelt an dem fehlenden Darlehensvertrag.
Die bisherige Praxis war ja, dass ein Darlehensvertrag wirklich zustandegekommen ist und der Darlehensnehmer lediglich die Zahlungen noch nicht in Anspruch genommen hat.
Das Vorhalten der Liquidität eines noch nicht zustandegekommenen Darlehensvertrages aufgrund einer Verpflichtung eines Bausparvertrages liegt im unternehmerischen Risiko der Bausparkasse und darf nicht auf den einzelnen potentiellen Darlehensnehmer umgelegt werden.
Und ich hab jetzt eine ungefähre Ahnung, wo dein erster Schlaganfall herkam.