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Nachricht aus dem Archiv

me3 schrieb am 10.November.2022, 14:15:22 in der Kategorie nt.netz-treff

Frechheit der Bausparkasse!

Sag ich doch. Du musst ein Schreiben bekommen haben, wo dir ein Darlehen ausgegeben wurde. So war das auch, als wir unsere Wohnung gekauft haben. Eine zeitlang wird das Darlehen gebührenfrei vorgehalten. Waren bei uns glaub 1 oder 1,5 Jahre. Danach kostet das Bereitstellungszinsen. Dort hättest du sofort widersprechen müssen. Entweder ist in der Bank was schief gelaufen oder es hat ein Versicherungsverkäufer drin rumgerührt. Vielleicht die, die auch bei deiner Mutter waren...
Wenn du kein Schreiben bekommen hast, reklamiere das.

me3
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