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Nachricht aus dem Archiv

MudGuard schrieb am 08.November.2022, 18:25:28 in der Kategorie nt.netz-treff

Frechheit der Bausparkasse!

> Ich bekam ein Schreiben, dass sie für ein nichtanspruch genommes
> Darlehen.

Diesem Satz fehlt ein.

> Aber mit dem Ding, könnten sie es nun geschafft haben!

soweit ich mich erinnern kann, war bei meinem Bauspar-Darlehen Sondertilgung in beliebiger Höhe möglich.
Wenn das bei Deinem auch so ist (Bedingungen durchlesen!):
Darlehen abrufen, sofort mit dem abgerufenen Geld eine Sondertilgung machen in Höhe des Darlehens (müßte ja die zuteilungsreife Summe abzgl. des Guthabens sein), und das Guthaben anderweitig anlegen ...
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