MudGuard schrieb am 08.November.2022, 18:25:28 in der Kategorie nt.netz-treff
Frechheit der Bausparkasse!
> Ich bekam ein Schreiben, dass sie für ein nichtanspruch genommes > Darlehen.
Diesem Satz fehlt ein.
> Aber mit dem Ding, könnten sie es nun geschafft haben!
soweit ich mich erinnern kann, war bei meinem Bauspar-Darlehen Sondertilgung in beliebiger Höhe möglich.
Wenn das bei Deinem auch so ist (Bedingungen durchlesen!):
Darlehen abrufen, sofort mit dem abgerufenen Geld eine Sondertilgung machen in Höhe des Darlehens (müßte ja die zuteilungsreife Summe abzgl. des Guthabens sein), und das Guthaben anderweitig anlegen ...