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Nachricht aus dem Archiv

Adi G. schrieb am 11.November.2022, 15:13:06 in der Kategorie nt.netz-treff

Frechheit der Bausparkasse!

> > Sag ich doch. Du musst ein Schreiben bekommen haben, wo dir ein Darlehen
> > ausgegeben wurde. So war das auch, als wir unsere Wohnung gekauft haben.
> > Eine zeitlang wird das Darlehen gebührenfrei vorgehalten. Waren bei uns
> > glaub 1 oder 1,5 Jahre. Danach kostet das Bereitstellungszinsen. Dort
> > hättest du sofort widersprechen müssen. Entweder ist in der Bank was
> > schief gelaufen oder es hat ein Versicherungsverkäufer drin
> rumgerührt.
> > Vielleicht die, die auch bei deiner Mutter waren...
> > Wenn du kein Schreiben bekommen hast, reklamiere das.
>
> Ich habe aber nie so ein Schreiben erhalten, geschweigedenn überhaupt ein
> Darlehen beantragt!
> Das einzige Schreiben, dass ich letztes Jahr bekommen habe, ging darum,
> dass auf meinem Vertrag seit 2 Jahren keine Einzahlungen mehr vorgenommen
> wurden.
Ich denke, da "liegt der Hase im Pfeffer". Ich zahle monatlich bei der LBS 86 € ein, habe aber die Zuteilung schon erreicht. Den Vertrag lasse ich natürlich laufen.  :-)
Ich hoffe jetzt, mich ereilt kein Anschreiben. Zumindestens nicht vor dem 15.12.2022, da griffe dann mein geschärfter neuer Rechtsschutz, der bisher auf Verkehr beschränkt war.

LG

Adi
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