Hackertomm schrieb am 09.November.2022, 11:05:14 in der Kategorie nt.netz-treff
Frechheit der Bausparkasse!
> Hier hättest du dich selbst direkt an den Großhändler oder Hersteller > wenden können. Das Verbraucherrecht lässt den Sprungrückgriff > ausdrücklich zu.
Haha, was glaubst du was ich gemacht habe?
Samsung Deutschland winkte gleich mal ab, weil es ein OEM Modell war.
Da wäre Samsung Asia zuständig und die schrieben mir, dass ich als Privatkunde da keine Reklamationmöglichkeit hätte!
Das hätten nur der Händler oder Computerhersteller!
Und der Händler verweigerte sich ja!
Und wer sein Großhändler ist, weiß ich ebenfalls nicht, wahrscheinlich war das ein sog. "Grauimport".
Im übrigen, ritt der Händler schon damals auf der "Beweisumkehrmasche" und tut es auch heute noch oft!
Ich hätte mir vorher die Bewertungen im Netz ansehen sollen, die waren recht mies!
Der Händler sitzt übrigens in Dessau.
Aber ich habe zwei Sachen gelernt.
1. ich kaufe keine OEM Hardware mehr und 2. nicht mehr bei diesem Händler.
Der jetzt ganz oben auf der Schwarzen Liste bei mir steht, obwohl das schon Jahre her ist!
Aber ich bin da immer noch Sauer!