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Nachricht aus dem Archiv

Kleinalrik2021 schrieb am 09.November.2022, 10:53:38 in der Kategorie nt.netz-treff

Frechheit der Bausparkasse!

> Anwalt wäre eine Idee, Rechtschutz wäre da.
> Auch die Verbraucherzentrale wäre da sinnvoll.
> Nur die wollen zuerst mal Geld shen, für eine Antwort, die einem dann
> evtl. nicht passt!
> So ging es mir z.B. bei meiner ersten M.2 SSD, die im PC nach 7 Monaten
> verschmort ist und der Händler sich weigerte da die Garantie zu
> übernehmen, die laut Hersteller 12 Monate betrug!
> Der fasselte immer etwas von "Beweislastumkehr" und verweigerte letztlich
> sämtliche Kommunikation!
> Dabei hätte er nur die defekte SSD nehmen müssen und zu seinem
> Großhändler schicken müssen, der sie dann an Samsung Asien
> weitergeleitet hätte.
> Samsung Asien hat mir bestätigt, das die SSD, ohne Probleme getauscht
> würde!
> Nur kam es nicht soweit, weil sich der Deutsch Händler aus Dresden schon
> weigerte da was in Sachen Kulanz oder Garantie zu unternehmen!
>
> Und die Verbraucherzentrale sagte auch, dass es da keine Chance geb, außer
> dem evtl. mit dem Anwalt zu kommen!
> Was ich dann wegen der Schadenshöhe von ca. 126Euro unterlies.

Hier hättest du dich selbst direkt an den Großhändler oder Hersteller wenden können. Das Verbraucherrecht lässt den Sprungrückgriff ausdrücklich zu.
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