Kleinalrik2021 schrieb am 09.November.2022, 10:53:38 in der Kategorie nt.netz-treff
Frechheit der Bausparkasse!
> Anwalt wäre eine Idee, Rechtschutz wäre da. > Auch die Verbraucherzentrale wäre da sinnvoll. > Nur die wollen zuerst mal Geld shen, für eine Antwort, die einem dann > evtl. nicht passt! > So ging es mir z.B. bei meiner ersten M.2 SSD, die im PC nach 7 Monaten > verschmort ist und der Händler sich weigerte da die Garantie zu > übernehmen, die laut Hersteller 12 Monate betrug! > Der fasselte immer etwas von "Beweislastumkehr" und verweigerte letztlich > sämtliche Kommunikation! > Dabei hätte er nur die defekte SSD nehmen müssen und zu seinem > Großhändler schicken müssen, der sie dann an Samsung Asien > weitergeleitet hätte. > Samsung Asien hat mir bestätigt, das die SSD, ohne Probleme getauscht > würde! > Nur kam es nicht soweit, weil sich der Deutsch Händler aus Dresden schon > weigerte da was in Sachen Kulanz oder Garantie zu unternehmen! > > Und die Verbraucherzentrale sagte auch, dass es da keine Chance geb, außer > dem evtl. mit dem Anwalt zu kommen! > Was ich dann wegen der Schadenshöhe von ca. 126Euro unterlies.
Hier hättest du dich selbst direkt an den Großhändler oder Hersteller wenden können. Das Verbraucherrecht lässt den Sprungrückgriff ausdrücklich zu.