verfaßt von MaPa, 01.09.2025, 21:44:31
> > Also wenn ich einen Mörder der via Haftbefehl gesucht wird bei mir im
> > Keller verstecke dann bin ich doch Mittäter oder etwa nicht?
>
> Nein, dann bist du kein Mittäter. Du hast ja nicht beim Morden mitgemacht.
> Strafbar ist es dennoch. Nennt sich Strafvereitelung. §258 StGB.
ahh ja stimmt, aber ihr habt ja dennoch verstanden was ich gemeint habe.
Trotzdem danke fürs korrigieren
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“Am Ende werden wir uns nicht an die Worte unserer Feinde erinnern, sondern an das Schweigen unserer Freunde.““
-Martin Luther King-
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