verfaßt von Timbatuku, 29.08.2025, 00:23:23
> Also wenn ich einen Mörder der via Haftbefehl gesucht wird bei mir im
> Keller verstecke dann bin ich doch Mittäter oder etwa nicht?
Nein, dann bist du kein Mittäter. Du hast ja nicht beim Morden mitgemacht. Strafbar ist es dennoch. Nennt sich Strafvereitelung. §258 StGB.
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