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#476040 Russland hat einen Durchbruch erzielt.............. (ot.politik)

verfaßt von Johann, 29.08.2025, 11:24:59
(editiert von Johann, 29.08.2025, 11:32:22)

Hi MaPa,

> ui du traust dich was....
> Diesen heiligen Namen zu erwähnen.
> Ich habe schon gedacht dieser würde in Deutschland nicht existieren, da
> alles was er macht bzw. machen läßt entweder gutgeheißt, bagatellisiert,
> verläugnet oder totgeschwiegen wird.

was meinst Du?  :kratz: Dass ich den Merz erwähnte? Ist doch kein Jehowa oder Lord Voldemort, dessen Name nicht genannt werden darf...  :-D

> Dürfen die das eigentlich?
> Wenn Sie sich nicht an das Abkommen halten, welches sie doch mit
> unterzeichnet haben, dürfen die dann einen einfach so "verstecken" und
> laufen lassen?
> Machen die sich damit nicht strafbar?

Klares: Nein. Und "DIE" im Sinne eines gewissen Personenkreises gibt es in diesem Kontext nicht bzw. nur bedingt.
Wenn, dann ist das für die Bundesrepublik Deutschland, spezifisch ggf. für das Amt des Bundeskanzlers relevant.
Deutschland hat als Nation das Römische Statut ratifiziert. Deswegen ist das in deutsches Recht übernommen, laut Grundgesetz.
Dementsprechend sind Exekutive (Polizei, Staatsanwaltschaft, Bundeskanzler) und Judikative (Richter, Gerichtsgremien, Vollzug) angewiesen, dieses Recht umzusetzen.
Tun sie dies nicht bzw. sollte ein Bundeskanzler dies untersagen/verhindern, dann ist das in klarer Bruch des Völkerrechts und Verstoß gegen das Römische Statut im Besonderen. Das kann im Kontext der Staatengemeinschaft, die dieses ratifizierten, mit der Eröffnung eines Verfahrens der anderen Nationen des Römischen Statuts gegen Deutschland zur Folge haben.

>
> Also wenn ich einen Mörder der via Haftbefehl gesucht wird bei mir im
> Keller verstecke dann bin ich doch Mittäter oder etwa nicht?

Bedingt. Strafvereitelung, Behinderung von Ermittlungen usw.

However. Sollte ein Benjamin Netanjahu oder von mir aus auch W. W. Putin deutsches Hoheitsgebiet unbeschadet der Haftbefehle betreten, dann wäre das 1. ein unglaublicher, provozierter Affront dieser Personen gegenüber dem IStGH und den teilhabenden Nationen, 2. eine Respektlosigkeit gegenüber Deutschland sondergleichen und 3. bei Ignoranz der IStGH Haftbefehle ein Verstoß gegen geltendes Recht seitens der Bundesrepublik Deutschland, möglicherweise sogar gegen das Grundgesetz.
Ich glaube, dem Merz war gar nicht so bewusst, was er da mal diesbezüglich so plapperte. Eine solche Aktion würde garantiert nicht folgenlos bleiben.

--
Doch wird ein Zaubertrick dir nicht geschenkt. Er kostet mehr Zeit, als sich mancher denkt.

 

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