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#475458 ot alk. Getränke herstellen (ot.haushalt)

verfaßt von Johann, 23.07.2025, 09:40:55
(editiert von Johann, 23.07.2025, 09:55:49)

> Brennen von billigem Landwein würde technisch gehen. Allerdings hatte ich
> dabei nicht bedacht, dass ich dann in den Bereich der Branntweinsteuer
> komme.

Ja, weiß ich, beim Bier brauen muß man de jure ab einer gewissen Menge auch dem Zoll ein Fax schicken (damals zumindest per Fax). Dass die beliebte Alko-Steuer da noch obenauf kommt bei so etwas ist ja glasklar in DE  :-D
Was mich letztendlich allerdings abschreckte war, dass man Buch über den Vorlauf und dessen Entnahme führen muß(te) so wie das irgendwie auch technisch zu sichern und das bei Bedarf auch durch unangemeldete Besuche kontrollieren zu lassen.
Das war mir dann zu doof, hätte ich mich komplett in der Illegalität bewegt damit, denn irgendwelche Heiopeis vom Amt, am besten noch vom Zoll, laß ich nicht unangemeldet in meine Bude, so weit kommt's noch. Ausserdem wollte ich nich auch noch die Schnapstrinkerei anfangen.
Schade eigentlich, in Österreich gibt's ganz tolle fix-und-fertig Brennereien, teils vollautomatisch, zu erwerben. Die waren schon eine feine Sache.
Über Wein-Herstellung informierte ich mich auch aber das war mir für in-house Betrieb dann ebenfalls zu aufwändig und dauert auch ggü. Bier verhältnismässig lang, bis man da wohlschmeckende Fertigprodukte hat.

Na ja, letztendlich ist's ein SPS-gesteuerter Braukessel aus DE geworden, war auch super  :-)

 

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