verfaßt von Timbatuku, 07.03.2025, 20:09:54
> Darum geht es nicht, der Inhalt ist im Sinne der DSGVO primär irrelevant.
> Relevant ist, dass personenbezogene meta-Daten anfallen, wer wann mit wem
> wie lange und in welchem, technischen Kontext kommunizierte.
> Erfasst und ausgewertet wird so etwas, das muß ich im 21. Jahrhundert wohl
> nicht ausführlich erläutern, vollautomatisch.
> Weder kann der Umfang noch die Vorhaltezeit dieser Daten, noch deren
> weitere Verwendung beurteilt werden.
> Zudem sind die Transportserver sowie die Schlüssel weder im Zugriffsgebiet
> der EU noch sonst irgendwie einsehbar. Ob es tatsächlich eine end-to-end
> encryption ohne betreiberische Zugriffsmöglichkeit, ja gar exterritorialer
> Regierungsstellen, gibt ist völlig unklar und nicht überprüfbar.
So, nochmal kurz dazu: Aus aufrichtigem Interesse habe ich nun noch Google bemüht und dabei diese Seite gefunden. Vermutlich meintest du es genauso wie es dort steht, der Jurist macht das nur noch etwas ausführlicher und professioneller, sodass ich die Problematik nun auch endlich begriffen habe. Nichts gegen dich, du hast es so gut versucht, wie du konntest. Aber irgendwie gelang es mir nicht, den ausschlaggebenden Punkt zu entdecken. Mein letzter Post ist damit gegenstandslos. Danke für deine Mühen.
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