verfaßt von Johann, 29.10.2024, 11:32:03
(editiert von Johann, 29.10.2024, 11:41:07)
Bei Gewährleistung: Absolut sicher. Es gibt diesbezüglich keine Ausschlussklauseln. Sachgemässer Gebrauch beinhaltet die Verwendung handelsüblicher Verbrauchsmaterialien. Unsachgemässer Gebrauch wäre: Ersatzpatronen mit Natronlauge verwenden, also ein ziemlich fiktives Szenario.
Bei freiwillger Herstellergarantie kann das anders sein.
Beispiel Vakuumierer: Sollte bei einem Gerät inneralb der Gewährleistungsfrist durch die Verwendung sachgemässer drittanbieter-Beuteln/Folien das Gerät beschädigt werden, ist dies kein Grund die Gewährleistung zu verwehren. Dass Hersteller das gerne so hätten tangiert die gesetzlichen Regelung nicht.
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