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#470702 Unsichtbare "Body-Cam"? (nt.netz-treff)

verfaßt von DUMIAU, 27.10.2024, 15:26:48
(editiert von DUMIAU, 27.10.2024, 15:28:35)

> Nicht nur das Recht am eigenen Bild kommt hier ins Spiel - wer
> personenbezogene Daten (und dazu zählen Bild- oder Ton-Aufnahmen der
> Person) speichert, muß die Person informieren.
> Weitergabe oder gar Veröffentlichung der Bilder kann sehr schnell sehr
> teuer werden. Und die Gerichtsverwertbarkeit von ungenehmigten Aufnahmen
> ist eher fraglich.

Ob diese Aufnahmen verwertet werden entscheidet dann der Richter, im Gegensatz zu US-Krimis gibt es in D kein Gesetz das den Richter daran hindert auch unrechtmässig erstellte Film- oder Tonaufnahmen als Beweise zuzulassen, war vor Jahren ein gerne diskutiertes Thema bei Aufnahmen von Dashcams. Letztlich wird sich fast jeder Richter solche Aufnahmen erst mal anschauen bevor er darüber entscheidet. Denn letztlich kann man zb Lärmprotokolle nach Gutdünken anfertigen, hinterher kann Keiner mehr sagen ob die Angaben stimmen oder nicht und auch Zeugen sind eher Zweifelhaft. Hat man aber den Nachbarn Tobend und Drohend auf Video sieht die Sache womöglich anderst aus. Denn vor Gericht sind solche Leute ja gerne das fromme Lämmchen
und die Anwesenden können sich gar nicht vorstellen das diese gutmütig scheinende Person zu solchen Sachen fähig sein soll, denn im Verstellen und Täuschen sind die meistens auch ganz gut. Denn in ihren eigenen Augen sind sie ja Unschuldig am Ganzen und das bringen sie meistens überzeugend rüber.
Siehe auch den Prozess hier, die Familie sieht sich als Unschuldig. Aber hat dem Gericht genügen Beweise geliefert, die sicher kaum Rechtmässig erstellt wurden.
Belästigung

 

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