verfaßt von Timbatuku, 22.10.2024, 01:10:55
> > Der Fadenstarter schreibt doch, "mangels Zeugen gelingt das nicht
> recht",
> > heißt für mich: Es passiert nur etwas, solange Nachbar und Nachbarin
> > unter sich sind. Meiner Einschätzung nach wird auch die Polizei dort
> > machtlos sein. Versuchen kann man's ja trotzdem. Kostet ja kein Geld.
>
> "Mangels Zeugen" heißt ja nicht, dass N. und N.'in nur unter sich sind,
> wenn sie außer sich sind, aber Zeugen im Nachbarschaftsstreit sind schwer
> persönlich einzuspannen; auch dabei könnten die Freunde und Helfer
> mitwirken.
Jepp, was "mangels Zeugen" im Detail heißt, bleibt unklar. Es kann sein, dass es keine gibt oder es gibt welche, die sich nicht einmischen wollen. In beiden Fällen ist es erstmal nutzlos. Nun wird die Polizei hinzugerufen. Gab es keine Zeugen, kann auch die Polizei keine herzaubern. Gab es jedoch welche, die sich aber nicht einmischen wollen, werden die sich vorm Eintreffen der Ordnungshüter verdrückt haben. Schließlich wollen sie ja nicht in die Affäre hineingezogen werden. Sind die Leute bekannt, kann man sie vielleicht noch auffinden und befragen. Ob sie sich äußern, weiß man nicht. Der wichtigste Punkt ist jedoch, ob der Streit beim Eintreffen der Beamten noch fortgeführt wird oder ob es sich bereits wieder beruhigt hat.
Wir können an der Stelle noch trefflich weiter spekulieren, es ist alles oder auch nichts möglich, allerdings nach meiner persönlichen Erfahrung läuft es in etwa so ab: Stresst der Nachbar immer noch rum, sorgen sie für Ruhe. Ist es beim Eintreffen der Beamten wieder ruhig, dann stellen die fest, dass alles ok ist, wünschen einen schönen Nachmittag und fahren wieder. Eventuell mit der Empfehlung, sich wieder zu melden, falls noch mal was ist. Schließlich ist ja kein Kapitalverbrechen geschehen und auf solche Kinkerlitzlichen haben die auch gerade noch Bock. Kann ich verstehen. Also, solange keine Zähne ausgeschlagen werden oder sonst was, lohnt es nicht, 110 anzurufen. Wobei 110 ohnehin eine Notrufnummer ist und ein übergriffiger und beleidigender Nachbar ist nicht zwingend ein Notfall.
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