verfaßt von Johann, 23.08.2024, 12:46:49
(editiert von Johann, 23.08.2024, 12:58:36)
> Ich bin mir nicht sicher, ob deine Variante den GRUB so vor
> Windowszugriffen schützt. Wenn Windows nicht mehr startet und die
> Reparaturoption startet, wird auch der Bootmanager "korrigiert". Egal wohin
> der ausgelagert ist.
Nur der Bootmanager auf dem physischen Gerät auf dem auch die Windows Partition residiert wird beeinträchtigt, beziehungsweise wo Windows auf der primären Partition des Boot-Devices ist, zumindest war das seinerzeit so.
Auch war es damals bei mir so, dass ich den Windows-Bootmanager in der Konfiguration erweiterte und durch Linux keinen GRUB setzen liess.
Und wie ich schon sagte: Sollte MS eines Tages anfangen, nach Gutdünken auch andere, physische Devices des Systems abzuklappern und (bootloader-technisch) anzufingern, ist bei mir eh der Teufel los, dann raste ich völlig aus. Dann fahr ich nach Köln und pack mir den stellvertretend verantwortlichen Abgesandten früh morgens am Kragen, da lest ihr dann in der Bildzeitung von...
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