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#460417 Kochtöpfe - ich musste ran.... (ot.haushalt)

verfaßt von Hackertomm, 03.05.2023, 20:33:24
(editiert von Hackertomm, 03.05.2023, 20:44:16)

> Normales deutsches Gewährleistungsrecht.

Das sah die Verbraucherzentrale völlig anders!

Antwort "Keine Chance, schreiben sie das Teil ab.
Da müssten sie mit einem Anwalt kommen, auf ihre Kosten.
Und mit sehr wenig Aussicht auf Erfolg!"

Und kein Hinweis auf irgendein Gewährleistungsrecht!
Obwohl Samsung selber schreibt, das da 12 Monate Garantie drauf sind, ich aber diese als Endkunde nicht in Anspruch nehmen kann.
Und der Händler selber verweigerte ja die Gewährleisung, vermutlich weil das Teil ein sog. "Grauimport" war!
Und stellte die Kommunikation ganz ein.

Hätte ich da einen Anwalt genommen und geklagt und Verloren, hätte ich da einiges mehr wie die 130 Euro in den Sand gesetzt!
So habe ich die SSD eben abgeschrieben, den Händler auf meine Schwarze Liste gesetzt und eine etwas langamere SSD gekauft.
Und diese lief bis Ende letzten Jahres und wurde dann durch eine andere schnellere und größere mit mehr Speicher ersetzt.
Diese Ersatz SSD eine Plextor lief von 2016 bis Ende 2022 klaglos und liegt hier als Ersatz, falls ich mal eine SSD brauche.

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