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Nachricht aus dem Archiv

Adi G. schrieb am 15.September.2022, 16:17:24 in der Kategorie nt.netz-treff

Grundsteuer

> > Aber jetzt ist es Gottseidank rum und der Steuerberater darf sich mit
> > eventuellen Rückfragen der Behörde (eine meiner Hauptsorgen)
> > herumschlagen.
>
>
> Aber der Steuerberater wird nicht die Wohnfläche genau ausmessen und
> ermitteln... ;-)
Da gibt es ausreichend Unterlagen. Man sollte auch wissen, dass Gartenhäuser erst ab 30 qm und Garagen erst ab 50 qm einzuberechnen sind.

LG

Adi
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