> > Aber jetzt ist es Gottseidank rum und der Steuerberater darf sich mit
> > eventuellen Rückfragen der Behörde (eine meiner Hauptsorgen)
> > herumschlagen.
>
>
> Aber der Steuerberater wird nicht die Wohnfläche genau ausmessen und
> ermitteln... 
Da gibt es ausreichend Unterlagen. Man sollte auch wissen, dass Gartenhäuser erst ab 30 qm und Garagen erst ab 50 qm einzuberechnen sind.
LG
Adi