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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 15.September.2022, 17:02:54 in der Kategorie nt.netz-treff

Grundsteuer

> > > Aber jetzt ist es Gottseidank rum und der Steuerberater darf sich mit
> > > eventuellen Rückfragen der Behörde (eine meiner Hauptsorgen)
> > > herumschlagen.
> >
> >
> > Aber der Steuerberater wird nicht die Wohnfläche genau ausmessen und
> > ermitteln... ;-)
> Da gibt es ausreichend Unterlagen. Man sollte auch wissen, dass
> Gartenhäuser erst ab 30 qm und Garagen erst ab 50 qm einzuberechnen sind.


...und bei Dachschrägen alles unter 2 m Raumhöhe 50% Wohnfläche annehmen und bei unter 1 m nichts annehmen....... und überprüfen welche Kamine abgezogen werden ........
Aus Unterlagen ( Bauplänen....) darf das eben nicht ermittelt werden.
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