> > > Aber jetzt ist es Gottseidank rum und der Steuerberater darf sich mit
> > > eventuellen Rückfragen der Behörde (eine meiner Hauptsorgen)
> > > herumschlagen.
> >
> >
> > Aber der Steuerberater wird nicht die Wohnfläche genau ausmessen und
> > ermitteln... 
> Da gibt es ausreichend Unterlagen. Man sollte auch wissen, dass
> Gartenhäuser erst ab 30 qm und Garagen erst ab 50 qm einzuberechnen sind.
Da bei Elster nur nach Wohnraum gefragt wurde und ich die Bauunterlagen der Doppelhaushälfte zufällig Grifbereit hatte, war es einfach da draus die Angaben zu machen.
Was fehlte war eine einzige Angabe, die des Flurstückes im Grundbucheintrag, den aber meine Mutter noch hatte.
Mit dem Anschreiben und den gesammelten Daten und vor allem der PDF-Anleitung für das Formular, gelang es dieses dann Fehlerlos auszufüllen und Abzuschicken.
Und da alles Amtliche Quellen sind, erwarte ich da keine Nachfragen und wenn, dann nicht vor Mitte 2023.