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#455571 Rote Ampel überfahren (k)ein Kavaliersdelikt? (verkehr.kfz)

verfaßt von Hackertomm, 27.07.2022, 12:31:24

> Da haben wir in AT leicht andere Regeln. (zumindest bei der Feuerwehr)
> Blaulicht entscheidet nicht die Leitstelle, sondern der Fahrzeugkommandant.
> Und Blaulicht darf nur bei Anfahrt zum EINSATZ und am EINSATZORT verwendet
> werden. Und in Österreich gilt auch Blaulicht ohne Folgetonhorn. Das
> betätigen wir nur vor unübersichtlichen Stellen/Kreuzungen.

Wie gesagt, es wurde von der Leitstelle angeordnet, somit war ich raus aus der Nummer und es gab keinen Ärger.
Wäre ich auf eigene Verantwortung mit Sondersignal zur Übung gefahren, das hätte mächtig Ärger gegeben.
Warum ich da quasi den Befehl "Sondersignal" bekam, könnte daran liegen, dass mir da einer auf der Leitstelle einen Gefallen tun wollte.

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