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Nachricht aus dem Archiv

Hackertomm schrieb am 20.April.2009, 12:17:49 in der Kategorie ot.haushalt

Senseo Rückruf!

> Der Händler (Baumarktkette Bauhaus) wäre hier in der Verpflichtung
> derartige geräte aus dem Sortiment zu nehmen.

Dafür gibts eigentlich auch offizielle Stellen, die sowas kontrollieren und ggf. den Verkauf dann von Amts wegen unterbinden.
Einfach mal im nächsten Verbraucherschutzcenter fragten, welche amtl.Stelle dafür zuständig ist und denen einen Tipp geben!

Die kontrollieren dann den Grill auf Bauart und Sicherheit und wenn er nicht der Vorschrift entspricht, dann wird der verkauf untersagt.

So wie bei asiatischen Billiglichterketten oder Ofenbriketts mit Parafin oder anderen Chemieprodukten.

Oder kucken, welche TÜV_Stelle da auf dem Etikett doer Verüackung drauf ist und die anrufen und fragen,w arum die einen Gasgrill ohne Zündsicherung in den Verkehr lassen.
Wenn die nix davon wissen, dann gibts von der Seite auch Ärger, denn gefälschte TÜV-Siegel und nicht der Deutschen Vorschrift entsprechenden Produkte, sowas mögen die überhaupt nicht.
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