> Nun, Doc, es dürfte sich sicherlich um 1980 statt 1890 handeln...
Nein!! Zündsicherungen für Gasgeräte sind in Deutschlant seit weit über 100 Jahren Pflicht!!
> Aber davon mal abgesehen, ich hätte in diesem Fall die Gewerbeaufsicht -
> oder welche Behörde da zuständig sein mag - benachrichtigt. Bei
> Gasexplosionen hört der \"Spass\" wohl auf... 
Eben nicht!!!
Das der Gasgrill mit Gasflaschen betrieben wird und somit nicht an einer Gasleitung hängt gibt es niemanden der dies Überwacht.
Der Händler (Baumarktkette Bauhaus) wäre hier in der Verpflichtung derartige geräte aus dem Sortiment zu nehmen.