Fabian86 schrieb am 09.February.2023, 21:29:07 in der Kategorie ot.haushalt
Ok Verstanden danken.
> Deinen inneren Wohnungsflur? Kannst Du machen, draußen den Flur im > Mietshaus nicht, ist verboten. > Der Hinweis zur Videoaufzeichnung sollte dann innen in der Wohnung sein, am > besten an der Wand die man sieht, sobald man durch die Wohnungstür tritt. > Ansonsten Besucher bei Bedarf auf den Einsatz von Kamera-Überwachungen > hinweisen, Schilder müsstest Du in diesem internen Fall nicht zwingend > anbringen aber jeweilige Besucher über den Einsatz von Kameras in der > Wohnung generell vor Betreten der Wohnung informieren.