Johann schrieb am 09.February.2023, 17:40:35 in der Kategorie ot.haushalt
Webcam...
Deinen inneren Wohnungsflur? Kannst Du machen, draußen den Flur im Mietshaus nicht, ist verboten.
Der Hinweis zur Videoaufzeichnung sollte dann innen in der Wohnung sein, am besten an der Wand die man sieht, sobald man durch die Wohnungstür tritt. Ansonsten Besucher bei Bedarf auf den Einsatz von Kamera-Überwachungen hinweisen, Schilder müsstest Du in diesem internen Fall nicht zwingend anbringen aber jeweilige Besucher über den Einsatz von Kameras in der Wohnung generell vor Betreten der Wohnung informieren.