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Nachricht aus dem Archiv

Fabian86 schrieb am 09.February.2023, 21:30:12 in der Kategorie ot.haushalt

Auch verstanden, danke...

> Quelle:
> www.Immobilien24.de
>
> "Videoüberwachung durch den Mieter
>
> In Mietshäusern kann es zu Streitigkeiten unter Nachbarn kommen.
> Möglicherweise fühlt sich jemand sicherer, wenn er eine Kamera
> installiert. In den eigenen gemieteten vier Wänden ist das durchaus
> statthaft. Vor der Wohnungstür und im Hausflur sowie in allen anderen
> Teilen des Hauses, die gemeinschaftlich genutzt werden, ist die
> Videoüberwachung jedoch verboten: Sie würde in die Persönlichkeitsrechte
> der Nachbarn eingreifen und ihre Intimsphäre verletzen.

> Die heimliche Überwachung ist immer unzulässig.
>
> Weder Vermieter noch Mieter dürfen eine Videoüberwachung am oder im
> Mietshaus installieren, ohne alle Betroffenen darauf hinzuweisen. Das
> gilt sogar für das Filmen in der eigenen Mietwohnung: Wer etwa eine
> versteckte Kamera installiert, die Babysitter oder Reinigungspersonal
> überwachen soll, handelt unrechtmäßig. Nur in Fällen, in denen
> häufiger wertvolle Dinge wie Schmuck entwendet worden sind, kann diese Art
> der Überwachung vor Gericht als verhältnismäßig gewertet werden."
>
> Ich schließe daraus, dass man eine Kamera in der eigenen Wohnung
> installieren darf. Darauf muss aber vor dem Betreten der Wohnung
> hingewiesen werden. D.h. m. E., dass es einen Hinweis an der
> Wohnungseingangstür geben muss.
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