Fabian86 schrieb am 09.February.2023, 21:30:12 in der Kategorie ot.haushalt
Auch verstanden, danke...
> Quelle: > www.Immobilien24.de > > "Videoüberwachung durch den Mieter > > In Mietshäusern kann es zu Streitigkeiten unter Nachbarn kommen. > Möglicherweise fühlt sich jemand sicherer, wenn er eine Kamera > installiert. In den eigenen gemieteten vier Wänden ist das durchaus > statthaft. Vor der Wohnungstür und im Hausflur sowie in allen anderen > Teilen des Hauses, die gemeinschaftlich genutzt werden, ist die > Videoüberwachung jedoch verboten: Sie würde in die Persönlichkeitsrechte > der Nachbarn eingreifen und ihre Intimsphäre verletzen. > Die heimliche Überwachung ist immer unzulässig. > > Weder Vermieter noch Mieter dürfen eine Videoüberwachung am oder im > Mietshaus installieren, ohne alle Betroffenen darauf hinzuweisen. Das > gilt sogar für das Filmen in der eigenen Mietwohnung: Wer etwa eine > versteckte Kamera installiert, die Babysitter oder Reinigungspersonal > überwachen soll, handelt unrechtmäßig. Nur in Fällen, in denen > häufiger wertvolle Dinge wie Schmuck entwendet worden sind, kann diese Art > der Überwachung vor Gericht als verhältnismäßig gewertet werden." > > Ich schließe daraus, dass man eine Kamera in der eigenen Wohnung > installieren darf. Darauf muss aber vor dem Betreten der Wohnung > hingewiesen werden. D.h. m. E., dass es einen Hinweis an der > Wohnungseingangstür geben muss.