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#479437 Shop Apotheke darf sich nicht echte Apotheke nennen. Landgericht Köln (ot.politik)

verfaßt von Timbatuku, 29.05.2026, 10:25:53
(editiert von Timbatuku, 29.05.2026, 10:26:10)

> Wir haben in unserer Apotheke immer versucht bei Preisnachfragen der Kunden
> unsere Möglichkeiten auszuschöpfen. Da haben dann doch viele gleich bei
> uns die Ware mitgenommen.

Warum erst bei Nachfragen? Eure "Möglichkeiten" hättet ihr auch direkt einspeisen können. Wenn "Möglichkeiten" bestehen, aber erst bei konkreter Nachfrage eingeräumt werden, ist das zwar legal, fühlt sich aber dennoch ein bisschen wie "übern Tresen ziehen" an.

> Nur dürfen die Shop Apotheken keinen Vorteil gegenüber den
> Standortgebundenen Apotheken bei verschreibungspflichtigen Medikamenten
> haben,

Bei meiner (deutschen!!) Versandapotheke gibt es keine Vorteile bei Rx-Medikamenten. Deshalb hole ich die mir ja auch meist hier. Wie die Shop-Apotheke diese eigentlich gesetzlich fixierte Regelung umgeht - keine Ahnung. Aber in dem Punkt bin ich wenigstens bei dir: Was in D gilt, muss auch für Anbieter außerhalb D gelten, sonst ist das Wettbewerbsverzerrung.

> Ich vergleiche das jetzt mal mit der Buchpreisbindung, die den
> Buchhandel vor den Online-Versenden so mehr schlecht als Recht schützt.

Erzähl keinen Quatsch, Adi! Die Buchpreisbindung hat NULL mit Schutz vor Online-Handel zu tun. Sie wurde bereits 1888 eingeführt, als noch niemand an so was wie Internet dachte und du und ich noch als Quark im Schaufenster lagen.

 

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