verfaßt von Johann, 26.05.2026, 11:54:12
(editiert von Johann, 26.05.2026, 12:02:06)
> Es gibt ein eindeutiges Rechtsfahrgebot
Ich weiß, dass das in der StVO steht, ich hab ja nicht in der Fahrschule gepennt. Dafür waren meine beiden Lappen (erst Kl. 3, später noch 1(a)) damals schon zu teuer. Manch Anderer weiß das aber nicht oder ignoriert es.
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Lass die Leute reden, die Hühner können's nicht.
(Alpöhi, Heidi 1952)
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