verfaßt von MudGuard
, München, 26.05.2026, 11:02:54
> Es gibt ein eindeutiges Rechtsfahrgebot im Straßenverkehrsgesetz.
Nein.
Das Rechtsfahrgebot befindet sich in §2 der Straßenverkehrsordnung.
Das Straßenverkehrsgesetz regelt Dinge wie Führerscheinpflicht, Fahrzeugregister, Fahreignungsregister und so Kram, die Straßenverkehrsordnung regelt das Verhalten im Straßenverkehr.
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> LG
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> Adi
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