verfaßt von MudGuard
, München, 28.04.2026, 12:33:50
ähnliches:
Großer Supermarkt mit 2 Eingängen mit so Klappsperren.
Vor den rechten Klappsperren (also außerhalb des Ladenbereichs) sind die Schnittblumen.
Ich gehe durch den linken Eingang rein, suche mein Zeug, bin in der Obstabteilung (die ist am rechten Eingang).
Will ein Sträußchen haben, warte also, bis jemand reinkommt, um bei noch geöffneten Klappen raus zu den Blümchen zu kommen.
Eine Mitarbeiterin schnauzt mich an, daß ich den Laden hier nicht verlassen darf, das wäre ja der Eingang zum Laden, Verlassen dürfte ich den nur bei den Kassen.
Ich meinte dann: Ach, dann gehören die Blumen nicht zum Laden? Dann kann ich ja nach Bezahlung der Waren in meinem Wagen außerhalb des Ladens (nach den Kassen bin ich wieder in dem Gang, der nach draußen bzw. von draußen zu den beiden Eingängenführt) zu den Blumen gehen und mir was ohne bei Ihnen zu Bezahlen mitnehmen - zu Ihrem Laden gehören die ja nicht ...
Da war die Dame beleidigt und ist im Büro verschwunden ...
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