verfaßt von Pahoo, bei Ingelheim, 07.01.2026, 15:48:54
> Wenn nämlich dort ein Brennwertgerät arbeitet , verdient er nur alle 2
> bzw 3 Jahr Geld
Mein Schorni wollte auch nach 2 Jahren kommen und ich musste ihm erst erklären, dass
gemäß der Verordnung über die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten (Kehr- und Überprüfungsverordnung - KÜO), Anlage 1 zu § 4 Nr. 3.5, Gas-Brennwertfeuerstätten im Überdruckbetrieb mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Verbrennungsregelung (wie meine Vitodens 300 WBC3) einer dreijährigen Überprüfungspflicht unterliegen.
Auch die wiederkehrende Messungen nach § 15 Abs. 3 1 BImSchV kann er sich schenken. Müssen bei der Anlage auch nicht gemacht werden.
> bei einer Wärmepumpe verdient er gar nichts mehr.
Den Tag sehne ich herbei. Noch ein guter Grund für eine WP.
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Wenn du etwas so machst, wie du es seit zehn Jahren gemacht hast, dann sind die Chancen groß, dass du es falsch machst. (Charles Kettering)
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