verfaßt von sansnom, 02.12.2025, 21:50:17
> > .... während für die Pension nur das zuletzt erhaltene Gehalt von
> > Bedeutung ist.
>
> FALSCH !!
> Für die Berechnung von Pensionsansprüchen wird ab Ausbildungsbeginn
> (zählt evtl. teilweise mit) buchstäblich jeder gearbeitete Monat
> gerechnet, Leute mit phasenweise Teilzeit / Kinderpause / Erziehungsurlaub
> .... kriegen da eine u.U. seitenlange Berechnung.
Das was du da anführst gilt eher für die Berechnung der Rente !
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