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#476978 Ich habe erst einmal einen Spaziergang gemacht .... (verkehr.reise)

verfaßt von Timbatuku, 02.12.2025, 15:11:40
(editiert von Timbatuku, 02.12.2025, 15:11:57)

> > .... während für die Pension nur das zuletzt erhaltene Gehalt von
> > Bedeutung ist.
>
> FALSCH !!
> Für die Berechnung von Pensionsansprüchen wird ab Ausbildungsbeginn
> (zählt evtl. teilweise mit) buchstäblich jeder gearbeitete Monat
> gerechnet, Leute mit phasenweise Teilzeit / Kinderpause / Erziehungsurlaub
> .... kriegen da eine u.U. seitenlange Berechnung.

Genauer gesagt: Nur halb falsch.

Die Pensionshöhe wird ermittelt durch Multiplikation der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit mit den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen. Die Dienstbezüge ergeben sich aus dem Bruttogehalt der letzten zwei Jahre. Wie hoch das Bruttogehalt davor war, ist bei der Pension irrelevant. Das ist ein deutlicher Unterschied zur Rente.

So sagt es das Bundesinnenministerium. Die müssen's ja wissen.

 

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