verfaßt von Allabreve, 02.12.2025, 12:29:19
> .... während für die Pension nur das zuletzt erhaltene Gehalt von
> Bedeutung ist.
FALSCH !!
Für die Berechnung von Pensionsansprüchen wird ab Ausbildungsbeginn (zählt evtl. teilweise mit) buchstäblich jeder gearbeitete Monat gerechnet, Leute mit phasenweise Teilzeit / Kinderpause / Erziehungsurlaub .... kriegen da eine u.U. seitenlange Berechnung.
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