verfaßt von Timbatuku, 25.09.2024, 19:02:51
> Wenn ich Kündige weil ich feststelle daß ich für den Job ganz
> augenscheinlich total ungeeinet bin, dann bleibe ich dem "Laden"
> grundsätzlich fern.
Wie sansnom bereits feststellte, haben sie nicht gekündigt. Sie haben lediglich den Parteivorsitz niedergelegt. Bei einem Abgeordneten, der seine Partei verlässt, gibt es wenigstens noch einen moralischen Anspruch, dass er sein Mandat abgibt, falls er es durch einen Listenplatz seiner Partei zu verdanken hat. Einen rechtlichen gibt es auch dann nicht, wie du weißt. Im Fall der beiden Grünen gibt es überhaupt keinen Grund, den Bundestag zu verlassen. Ihre Feststellung (so es die gibt), für "den Job total ungeeignet zu sein", bezieht sich auch nur auf den Parteivorsitz, nicht auf die Abgeordnetentätigkeit.
> Und nicht so, daß ich während der regulären Arbeitszeit nicht mehr
> anwesend bin, bei Lohnzahlung aber trotzdem weiterhin meine Hand aufhalte.
Gibt es im Netz denn irgendwo eine Übersicht, aus der hervorgeht, dass die beiden auffallend oft und mehr als andere die Sitzungen schwänzen?
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