verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 06.05.2024, 23:17:38
> > In gewissem Sinn gibt es schon ein Urheberrecht, wenn z.B. ein
> > Standardrezept in einem überraschenden Zubereitungsergebnis endet.
>
> Ich verstehe nicht, was du damit meinst.
DUMIAU hat's verstanden: In meinem Beispiel waren es die "Röstaromen".
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Schwabengruß - https://www.youtube.com/watch?v=toBbW4eTKsA - aus meiner Heimatstadt Esslingen
Reinhard
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