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#459849 Heute Nachmittag war ich im Malkurs (user.grafik)

verfaßt von Hey_Joe zur Homepage von Hey_Joe, 71229 Leonberg, 25.03.2023, 18:27:46

> Was sagt denn ChatGPT selbst dazu?  :-D

Er / Sie / Es sagt dazu:
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Die Frage der Urheberrechte bei AI-generierten Bildern ist ein komplexes Thema und es gibt noch keine eindeutige rechtliche Klarheit. In der Regel gilt, dass der Urheber das ausschließliche Recht hat, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Wenn ein Mensch ein Bild mit Hilfe von AI-Tools generiert, gilt er als Urheber des Werkes und hat dementsprechend die vollen Urheberrechte. Wenn jedoch eine KI eigenständig ein Bild generiert, stellt sich die Frage, wer als Urheber gilt.

Es gibt keine klaren gesetzlichen Bestimmungen, die diese Frage eindeutig beantworten. Einige Experten argumentieren, dass die Urheberrechte an AI-generierten Werken bei den Entwicklern der verwendeten Algorithmen liegen könnten, während andere argumentieren, dass die Urheberrechte bei den Benutzern der Tools liegen sollten, die das Werk erzeugt haben.

In einigen Ländern wie den USA gibt es Vorschläge für Gesetzesänderungen, um diese Frage zu klären. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Gesetzgebung in Zukunft entwickelt und wie die Gerichte in verschiedenen Ländern solche Fälle behandeln werden. In der Zwischenzeit sollten Künstler und Unternehmen, die AI-Tools nutzen, vorsichtig sein und sich über die geltenden Urheberrechte und Gesetze informieren.


Alles klar jetzt  :-D

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