verfaßt von Fabian86 , Hannover, 09.02.2023, 21:29:07
> Deinen inneren Wohnungsflur? Kannst Du machen, draußen den Flur im
> Mietshaus nicht, ist verboten.
> Der Hinweis zur Videoaufzeichnung sollte dann innen in der Wohnung sein, am
> besten an der Wand die man sieht, sobald man durch die Wohnungstür tritt.
> Ansonsten Besucher bei Bedarf auf den Einsatz von Kamera-Überwachungen
> hinweisen, Schilder müsstest Du in diesem internen Fall nicht zwingend
> anbringen aber jeweilige Besucher über den Einsatz von Kameras in der
> Wohnung generell vor Betreten der Wohnung informieren.
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Update 01.01.2023
Dieses Jahr wird ein Jahr der Hoffnung. Immer Positiv denken und nichts von schlechten Menschen einreden lassen.
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