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#459088 Webcam... (ot.haushalt)

verfaßt von Howie, 09.02.2023, 14:02:25

Quelle: www.Immobilien24.de

"Videoüberwachung durch den Mieter

In Mietshäusern kann es zu Streitigkeiten unter Nachbarn kommen. Möglicherweise fühlt sich jemand sicherer, wenn er eine Kamera installiert. In den eigenen gemieteten vier Wänden ist das durchaus statthaft. Vor der Wohnungstür und im Hausflur sowie in allen anderen Teilen des Hauses, die gemeinschaftlich genutzt werden, ist die Videoüberwachung jedoch verboten: Sie würde in die Persönlichkeitsrechte der Nachbarn eingreifen und ihre Intimsphäre verletzen.
Die heimliche Überwachung ist immer unzulässig.

Weder Vermieter noch Mieter dürfen eine Videoüberwachung am oder im Mietshaus installieren, ohne alle Betroffenen darauf hinzuweisen. Das gilt sogar für das Filmen in der eigenen Mietwohnung: Wer etwa eine versteckte Kamera installiert, die Babysitter oder Reinigungspersonal überwachen soll, handelt unrechtmäßig. Nur in Fällen, in denen häufiger wertvolle Dinge wie Schmuck entwendet worden sind, kann diese Art der Überwachung vor Gericht als verhältnismäßig gewertet werden."

Ich schließe daraus, dass man eine Kamera in der eigenen Wohnung installieren darf. Darauf muss aber vor dem Betreten der Wohnung hingewiesen werden. D.h. m. E., dass es einen Hinweis an der Wohnungseingangstür geben muss.

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Viele Grüße
Howie

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