verfaßt von vordprefect, wo karl ruht.., 22.04.2022, 12:08:52
(editiert von vordprefect, 22.04.2022, 12:09:16)
Hi
> Ich mache da NIEMALS eine Einzugsberechtigung, sondern überweise jährlich
> den Abobetrag.
> Wenn die das verlängern wollen, müssen sie eben eine Rechnung schicken.
> Da kann ich immer noch fristgerecht kündigen.
Das kann auch schiefgehen..
Ich habe ein Bahncard Abo - gegen Rechnung.
Die Rechnung kommt ca. einen Monat vor Ablauf.
Kündigungsfrist des Abos ist drei Monate vor Ablauf.
Finde den Fehler..
--
lg,
volker
so long and thank you for the fish >~°>
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