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#453543

Fabian86 zur Homepage von Fabian86

Hannover,
21.04.2022, 13:46:26
(editiert von Fabian86, 21.04.2022, 13:49:25)

ABO - neues Gesetz seit März 2022 (ed) (nt.feedback)

Gesetz für fairere Verträge: mehr Schutz bei Kosten und Laufzeiten

So.. meine Frage:
Ich habe eine Zeitschrift abonniert, war im Angebot, da Stand per E-Mail:
Das Abonnement ist unbefristet und gilt ab dem 26.03.2021 verbindlich für 12 Monate.

Ich habe aber laut neues Gesetz keine Benachrichtigung (auch nicht im SPAM) bekommen:
Entsprechende Regelungen für faire Verbraucherverträge treten am 1. März 2022 in Kraft und werden dafür sorgen, dass Sie automatische Vertragsverlängerungen bei Verträgen über regelmäßige Warenlieferungen und Dienstleistungen (z.B. für Streamingdienste oder Zeitschriften-Abos) deutlich schneller kündigen können.

Eigentlich wollte ich selber vorzeitig kündigen, aber nun hab ich es verpennt.. grade daher fand ich den Schutz gut... nun haben die mir aber am 13.04 das Jahresabo abgezogen (sind nur knapp 160€)...

Was würdet ihr machen? Ich lese die Zeitschrift ehrlich gesagt kaum noch und es war mal für ein Jahr fast geschenkt, jetzt habe ich 160€ gezahlt, wenn der doofe Krieg nicht wäre, würde ich nicht so "rumheulen".. mir geht jetzt auch das Geld aus...

Steht bestimmt irgendwo (hab nicht alles gelesen) im Kleingedrückt, aber das Gesetzt gilt erst Abos die März 2022 gemacht wurde.. kann ich mir vorstellen.. naja.. :-( Dann hab ich Pech..

Edit: da stehts ja:
Achtung: Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung (automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr). Möchten Sie also aus einem alten Vertrag raus, der sich um einen längeren Zeitraum verlängern wird, kündigen Sie rechtzeitig!
 :crying:

--
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#453544

fuchsi zur Homepage von fuchsi

Niederösterreich,
21.04.2022, 13:52:59

@ Fabian86

ABO - neues Gesetz seit März 2022

Ich mache da NIEMALS eine Einzugsberechtigung, sondern überweise jährlich den Abobetrag.
Wenn die das verlängern wollen, müssen sie eben eine Rechnung schicken. Da kann ich immer noch fristgerecht kündigen.

--
mein privates Hobby. www.ffzell.at

#453561

vordprefect

wo karl ruht..,
22.04.2022, 12:08:52
(editiert von vordprefect, 22.04.2022, 12:09:16)

@ fuchsi

ABO - neues Gesetz seit März 2022 (ed)

Hi

> Ich mache da NIEMALS eine Einzugsberechtigung, sondern überweise jährlich
> den Abobetrag.
> Wenn die das verlängern wollen, müssen sie eben eine Rechnung schicken.
> Da kann ich immer noch fristgerecht kündigen.

Das kann auch schiefgehen..
Ich habe ein Bahncard Abo - gegen Rechnung.
Die Rechnung kommt ca. einen Monat vor Ablauf.
Kündigungsfrist des Abos ist drei Monate vor Ablauf.
Finde den Fehler.. ;)

--
lg,
volker

so long and thank you for the fish >~°>

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#453610

Fabian86 zur Homepage von Fabian86

Hannover,
23.04.2022, 02:27:13

@ vordprefect

ABO - neues Gesetz seit März 2022

> Hi
>
> > Ich mache da NIEMALS eine Einzugsberechtigung, sondern überweise
> jährlich
> > den Abobetrag.
> > Wenn die das verlängern wollen, müssen sie eben eine Rechnung
> schicken.
> > Da kann ich immer noch fristgerecht kündigen.
>
> Das kann auch schiefgehen..
> Ich habe ein Bahncard Abo - gegen Rechnung.
> Die Rechnung kommt ca. einen Monat vor Ablauf.
> Kündigungsfrist des Abos ist drei Monate vor Ablauf.
> Finde den Fehler.. ;)

Ach schade, wollte gerade sagen, gute Idee ;) Aber ich habe den Fehler gefunden  :-|

--
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#453546

MudGuard zur Homepage von MudGuard

München,
21.04.2022, 14:20:53

@ Fabian86

ABO - neues Gesetz seit März 2022

> So.. meine Frage:
> Ich habe eine Zeitschrift abonniert, war im Angebot, da Stand per E-Mail:
> Das Abonnement ist unbefristet und gilt ab dem 26.03.2021 verbindlich für
> 12 Monate.

Kündigungsfrist vermutlich mindestens 4 Wochen vor dem Jahrestag des Vertragsbeginns, also dem 26.03.
Damit wäre der letztmögliche Kündigungstermin vor dem 01.03.2022 gewesen, und damit das neue Gesetz noch gar nicht zutreffend (selbst wenn es auch für Altverträge gelten würde).

> Ich habe aber laut neues Gesetz keine Benachrichtigung (auch nicht im SPAM)
> bekommen:

Warum auch? Eine Benachrichtigung vor dem Kündigungstermin wäre nicht nötig gewesen, weil schon der Kündigungstermin vor In-Kraft-Treten des Gesetzes lag. (Abgesehen davon, daß das Gesetz nur für Verträge ab dem 01.03.2022 gilt ...)

> Was würdet ihr machen? Ich lese die Zeitschrift ehrlich gesagt kaum noch
> und es war mal für ein Jahr fast geschenkt, jetzt habe ich 160€ gezahlt,
> wenn der doofe Krieg nicht wäre, würde ich nicht so "rumheulen".. mir
> geht jetzt auch das Geld aus...

Tja, wenn man, statt Rücklagen zu bilden, sein gesamtes Einkommen für ständig neue Hardware raushaut ...

--
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MudGuard
O-o-ostern

#453548

Hausdoc

Green Cottage,
21.04.2022, 14:55:59

@ Fabian86

ABO - neues Gesetz seit März 2022

> So.. meine Frage:
> Ich habe eine Zeitschrift abonniert, war im Angebot, da Stand per E-Mail:
> Das Abonnement ist unbefristet und gilt ab dem 26.03.2021 verbindlich für
> 12 Monate.



Kuck mal genau mit wem du ein Vertragsverhältnis hast - und wer die Zeitschrift liefert bzw in Rechnung stellt.

Sehr oft sind das 2 verschiedene "Läden" ( mit dem Hintergedanken Abokunden gängeln zu können)

Wenn das bei dir auch so ist: Alle Zahlungen sofort einstellen, Einzugsermächtigungen wiederrufen - fertig.

--
Gruß Hausdoc

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#453549

fuchsi zur Homepage von fuchsi

Niederösterreich,
21.04.2022, 14:59:22

@ Fabian86

ABO - neues Gesetz seit März 2022

> Eigentlich wollte ich selber vorzeitig kündigen, aber nun hab ich es
> verpennt.. grade daher fand ich den Schutz gut... nun haben die mir aber am
> 13.04 das Jahresabo abgezogen (sind nur knapp 160€)...

Tja. Zähneknirschend akzeptieren.
Und sofort das Abo schon für nächstes Jahr kündigen, bevor Du es nächstes Jahr wieder vergisst.

--
mein privates Hobby. www.ffzell.at

#453611

Fabian86 zur Homepage von Fabian86

Hannover,
23.04.2022, 04:14:52

@ fuchsi

ABO - neues Gesetz seit März 2022

> Tja. Zähneknirschend akzeptieren.
> Und sofort das Abo schon für nächstes Jahr kündigen, bevor Du es
> nächstes Jahr wieder vergisst.

Werd ich wohl machen, obwohl ich da anrufen muss.. die tolle E-Mailadresse gibt es nicht mehr...
Aber das ist nicht deine Sorge  ;-) ist ja nur von CB *hust*

--
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Mitglied nach Spotlight.de seit 14.03.2008 und Netz-Treff.de seit 08.01.2019.

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