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Nachricht aus dem Archiv

Hackertomm schrieb am 12.January.2022, 17:12:14 in der Kategorie ot.haushalt

DIN 13164 - KFZ Verbandkasten

> Mir ist bisher noch nie afgefallen, dass der Verbandskasten in
> Gänze ein Ablaufdatum haben soll (außen steht jedenfalls nichts
> drauf) - nur einzelne Teile des Inhalts.
>

Ja, das betrifft nur sog. Steriles Verbandsmaterial.
Dazu gibt es ergänzungssätze.
Die habe ich auch schon mehrmals verwendet um u.a. meinen Verbandkasten vor der HU aufzufrischen.
Und bei meiner Mutter ihrem damaligem Polo.

> > Der der trotz seiner Verwendung als Krankenwagen vollgestopft war mit
> > diversem Verbandsmaterial, so war er doch nur ein KFZ und musste einen
> > Extra Verbandkasten haben.
>
> Noch abstruser:
> In Ersthelferschulungen darf kein abgelaufenes Verbandsmaterial mehr
> benutzt werden; es muss frisch sein.

Was da dahintersteckt, versteht keiner!
Denn so hatte das seit kurzem abgelaufene Material wenigstens noch einen Sinn!
Jetzt läuft so eine Schulung ert Recht ins Geld.
Von dem abgelaufenen, aber Originalverpacktem Material ging auch keine Gefahr aus.
Vor allem weil die Verbände ja auf keiner richtigen Verletzung angelegt wurden.
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