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df_doris schrieb am 12.January.2022, 09:09:32 in der Kategorie ot.haushalt

Zusatzfrage zu KFZ Verbandkasten

> .....
> Z.B.: Warnwesten pro Insasse und nicht nur eine
Gilt hier auch - aber grundsätzlich entsprechend der Anzahl der Insassen, d.h. wenn nur EIN Insasse da ist, dann muss nur EINE nachgewiesen werden.

> Mitführen eines Lampenersatzteilsets und dergleichen.
Gilt nicht mehr, denn bei sehr vielen Fahrzeugen lässt sich eine defekte Lampe ohne Werkzeug bzw. ohne bereits fortgeschrittene Bastlerkenntnisse gar nicht mehr tauschen.

> Frankreich schreibt ja keinen Verbandskasten vor, soweit ich weiß.
Richtig. Vorgeschrieben ist nur das Warndreieck, die Warnweste s.o. und ganz neu zwei Masken.
(In Dienstfahrzeugen muss allerdings ein Verbandkasten vorhanden sein.)
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