fuchsi schrieb am 12.January.2022, 10:33:27 in der Kategorie ot.haushalt
DIN 13164 - KFZ Verbandkasten
> Sicher mit dem 1.2.2022? Oder gilt das erst einmal nur für Ö?
Interessant, dass in AT eigentlich auf keine DIN oder ÖNORM verwiesen wird.
Hier sagt das Kraftfahrgesetz eigentlich nur, dass VerbandZEUG (lol) dass zur Wundversorgung geeignet ist, in einem staubfreien Behälter mitzuführen ist.
§102 Abs 10
Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist, ..... mitzuführen.