> "Freistellungsantrag
> Befreiung von der Steuerpflicht für ausländische Einkünfte
> Bezug: [Abkommen] oder [gesetzliche Grundlage] oder [Kreis der
> Berechtigten]"
Die von dir vorgeschlagene Gliederung fände ich sprachlich auch besser. Ich selbst war in der Verwaltung (internationale Kultur) und Vorgabe bei allen schriftlichen Vorgängen war eigentlich immer, dass man sich um eine einfache Sprache bemühen soll.
Randbemerkung: bei allen Sitzungen mit Dolmetschern haben diese immer bestätigt, dass sie wegen des deutschen Satzbaus viel ungerner
vom Deutschen
ins Französische / Englische übesetzen als anders herum.
Es ging mir auch nicht primär um die Verständlichkeit - wer dieses Formular braucht, der weiß, warum - sondern es war die Betrachtung einer reichlich abstrusen deutschen Satzkonstruktion.
Das zu Grunde liegende Gesetz liest sich übrigens auch schön
Gesetz
zu dem Zusatzabkommen vom 31. März 2015
zum Abkommen vom 21. Juli 1959
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik
zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen
und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe
auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
Vom 20. November 2015