> > > Kürzer ginge möglicherweise zu Lasten der Eindeutigkeit.
> >
> > Sehe ich nicht so.
>
> Wie könnte eine in der Aussagekraft identische Alternative lauten?
Du hast so was von Recht!
Es geht um die Eindeutigkeit, quasi die juristische Nichtanfechtbarkeit dieser Formulierung und um nichts Anderes.
Zum Aufreger taugt das nur für jurisprudenzferne Personen.
LG
Adi