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#470631 Unsichtbare "Body-Cam"? (nt.netz-treff)

verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 23.10.2024, 19:45:55

> > In der Tat reichen die Grundstücksgrenzen in ein gesclossenes
> Waldgebiet
> > hinein, so dass die Ziergärten um die Häuser besonders sorgfältig vor
> > der Wuchsfreude der Natur geschützt werden müssen, auch bei der
> Pflanzung
> > von Bäumen und Sträuchern mit ausladendem Ast- und Wurzelwerk und vor
> > Beeinträchtigungen durch sog. "Unkraut".
>
> Jetzt mal ganz ernsthaft: Wieso "müssen"? Wieso wohnt jemand, der so
> allergisch auf Natur reagiert, am Waldrand?

Dazu muss man natürlich das Szenario kennen. Meine Bekannten hatten sich nach der Zurruhesetzung ein ruhiges Domizil auf der Alb gesucht und gefunden. Ihr Haus war zwischen zwei älteren gebaut worden, und nichts ließ erahnen, dass der Nachbar zur Rechten ein Widerborst war, denn die Vegtation hatte noch keine bedrohlichen Ausmaße, von denen weder der Verkäufer noch die umliegenden Nachbarn etwas geahnt hatten. Und sonstige Querelen hatte es bis dato auch nicht gegeben.
>
> > Sollte der öffentliche
> > Verkehrsraum (Gehweg, Durchfahrhöhe) betroffen sein, MUSS die Gemeinde
> > auch ohne Beschwerden der Anwohner eingreifen und "Naturfreunde"
> > zurückpfeifen (=> befristete Auflagen erteilen).
>
> Das ist richtig. Wenn es nur darum ging, hatte der Beschwerdeführer
> natürlich Recht.

--
Vernetzte Treffgrüße ausTübingen
Reinhard
[image]
Historisches Stadtwappen.
Das amtliche Wappen für
den Schriftverkehr kann man
in der Pfeife rauchen, es erspart
halt die Kosten für den Farbdruck.

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Notiz:
Ich verwende auf dieser Website allein aus Gründen
des Leseflusses das generische Maskulinum (oder "-ende")
und lege Wert darauf, dass alle Inhalte genderunabhängig
zu verstehen sind.

 

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