verfaßt von Timbatuku, 23.10.2024, 17:44:06
> Das ist eine Zwickmühle: Sobald eine "bestellte Person" auftritt, um zu
> schlichten, kann es der Beklagte als Usurpation empfinden => Übertragung
> der Streitgewalt auf eine "Amtsperson" mit unangenehmen Rechten und wird
> noch mehr bocken.
Eine Mediation zeichnet ja eben aus, dass es keinen Beklagten und somit auch keinen Kläger gibt. Im Gegensatz zu einem Rechtsstreit vor Gericht. So können sich die beiden Streithähne auf Augenhöhe begegnen und der Mediator moderiert das Gespräch lediglich. Ich habe so was nie mitgemacht, aber nach allem, was ich so hörte, sollen Mediationen durchaus erfolgreich sein.
> Am besten wären Humor oder Satire in brenzliicher Situation. Aber wenn der
> Gegner weder schmunzeln noch lachen kann und die Hand zum Friedensschluss
> (mit entsprechenden Maßnahmen) nicht reicht, ist's wiederum zappenduster
> in der Nachbarschaftspflege.
Humor ist immer toll. Aber wie du schon sagst, wenn eine Partei zum Lachen in den Keller geht, dann wird das nix.
> Argumentation des Nachbarn:
> "Wir wohnen doch im Wald und müssen der Natur ihren Lauf lassen!"
Der Argumentation kann ich viel abgewinnen - und ich wohne nicht mal im Wald. Meine Frau würde am liebsten alles Schloss Versailles-mäßig zurückstutzen. Dagegen kämpfe ich ebenfalls mit o.a. Argument. Wenn das Zeug dann erstmal mind. 4 Meter hoch ist, wechsele ich meine Argumentation auf "da komme ich ohne Leiter nicht mehr dran und auf der Leiter ist es für alte Leute wie mich viel zu gefährlich". Wir leben sozusagen in einer "grünen Hölle", nur so als Hinweis, wer sich in diesem Kulturkampf durchgesetzt hat.
> In der Tat reichen die Grundstücksgrenzen in ein gesclossenes Waldgebiet
> hinein, so dass die Ziergärten um die Häuser besonders sorgfältig vor
> der Wuchsfreude der Natur geschützt werden müssen, auch bei der Pflanzung
> von Bäumen und Sträuchern mit ausladendem Ast- und Wurzelwerk und vor
> Beeinträchtigungen durch sog. "Unkraut".
Jetzt mal ganz ernsthaft: Wieso "müssen"? Wieso wohnt jemand, der so allergisch auf Natur reagiert, am Waldrand?
> Sollte der öffentliche
> Verkehrsraum (Gehweg, Durchfahrhöhe) betroffen sein, MUSS die Gemeinde
> auch ohne Beschwerden der Anwohner eingreifen und "Naturfreunde"
> zurückpfeifen (=> befristete Auflagen erteilen).
Das ist richtig. Wenn es nur darum ging, hatte der Beschwerdeführer natürlich recht.
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