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#470622 Unsichtbare "Body-Cam"? (nt.netz-treff)

verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 23.10.2024, 15:06:38

> > Vom Streitwert 5.000 € blieben gerade mal 500 € übrig. Bei 300 €
> > Selbstbeteiligung an der Rechtsschutzversicherung wahrlich ein stolzer
> > "Gewinn".
>
> Ja, da kriegt man Wut. Kann ich verstehen. Wie heißt es? Auf hoher See und
> vor Gericht ist man in Gottes Hand.
>
> > Wegen eines schwelenden Nachbarschaftsstreits um rechtswidrige
> > Gartenpflege (Beschädigung des Zauns durch Baumwurzeln, des
> > Geräteschuppens und des Rasens durch weit überhängende Äste und
> > "grenzüberschreitendes" Unkraut) eines befreundeten Ehepaars bot ich mich
> > als Moderator an, zunächst mit einem positiv formulierten Brief an den
> > Kontrahenten. Bis heute gab's keine Antwort. Würde ich an der Haustür
> > schellen, könnte er mich wegen Hausfriedensbruchs anzeigen. Welcher
> > Schlamassel daraus entstände, möchte ich mir gar nicht ausmalen.
>
> Auch richtig. Aber ich glaube (genau weiß ich es leider nicht), die
> amtlich bestellten Mediatoren haben etwas mehr Befugnisse als wir
> Privatleute. Einer Einladung vom amtlich bestellten Mediator muss man
> glaube ich Folge leisten. Dann ist wenigstens schon mal ein Kontakt
> hergestellt. Ansonsten aber ist es genau wie du sagst, wenn einer Partei
> der Wille zur Einigung fehlt, ist das ganze Vorhaben aussichtslos.

Das ist eine Zwickmühle: Sobald eine "bestellte Person" auftritt, um zu schlichten, kann es der Beklagte als Usurpation empfinden => Übertragung der Streitgewalt auf eine "Amtsperson" mit unangenehmen Rechten und wird noch mehr bocken.
Am besten wären Humor oder Satire in brenzliicher Situation. Aber wenn der Gegner weder schmunzeln noch lachen kann und die Hand zum Friedensschluss (mit entsprechenden Maßnahmen) nicht reicht, ist's wiederum zappenduster in der Nachbarschaftspflege.

Als privater Mediator bemühte ich mich, die 7 Punkte einer Schlichtun gzu beachten und einen neutralen Standpunkt einzunehmen: Offensichtliche Störungen durch verfehlte Gartenpflege: "Einschränkungen und vermeidbare Schäden durch des Nachbarn Untätigkeit <=> Argumentation des Nachbarn: "Wir wohnen doch im Wald und müssen der Natur ihren Lauf lassen!"
In der Tat reichen die Grundstücksgrenzen in ein gesclossenes Waldgebiet hinein, so dass die Ziergärten um die Häuser besonders sorgfältig vor der Wuchsfreude der Natur geschützt werden müssen, auch bei der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern mit ausladendem Ast- und Wurzelwerk und vor Beeinträchtigungen durch sog. "Unkraut". Sollte der öffentliche Verkehrsraum (Gehweg, Durchfahrhöhe) betroffen sein, MUSS die Gemeinde auch ohne Beschwerden der Anwohner eingreifen und "Naturfreunde" zurückpfeifen (=> befristete Auflagen erteilen).

Umgang mit streitsüchtigen Nachbarn: Simple Tipps für ein gutes Miteinander

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Vernetzte Treffgrüße ausTübingen
Reinhard
[image]
Historisches Stadtwappen.
Das amtliche Wappen für
den Schriftverkehr kann man
in der Pfeife rauchen, es erspart
halt die Kosten für den Farbdruck.

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Notiz:
Ich verwende auf dieser Website allein aus Gründen
des Leseflusses das generische Maskulinum (oder "-ende")
und lege Wert darauf, dass alle Inhalte genderunabhängig
zu verstehen sind.

 

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