verfaßt von Fabian86 , Hannover, 03.05.2022, 22:30:35
> Bedeutungslos.
> Es zählt der Zustand bei Wohnungsübergabe bei Auszug.
> Im Mietvertrag steht ( stand) in welchem Zustand die Mietsache übergeben
> werden muss.
Muss ich nochmal schauen. Damals hat der Hausmeister auf meine Kosten gefragt, wie ich die Wände haben will und gestrichen..
> Bei neuen Wohnungen in der Regel nur unrenoviert und besenrein. Bei
> älteren Wohnungen meist Zustand wie bei Einzug - also frisch
> renoviert/gestrichen.
War in meiner neuen Wohnung so...
> Wenn das bei dir anders gelaufen ist, musst du den Geldbeutel aufmachen.
> Der Vermieter läuft dir da sicher nicht hinterher und bittet um irgendwas.
> Er beauftragt eine Fachfirma und leitet die Rechnung an dich weiter.
> Mit Wohnungsübergabe endet eigentlich auch das Vertragsverhältnis. Es
> gibt keinen Grund , warum dich der Vermieter nochmal in die Wohnung lassen
> sollte.
Ging auch nicht.. aber ich meine, Besenrein war auch die alte Wohnung..
> Die Heizkosten/ Nebenkostenabrechnung ist ein eigenes Thema.
Das stimmt, aber hätte ich nicht angerufen
--
Mitglied nach Spotlight.de seit 14.03.2008 und Netz-Treff.de seit 08.01.2019.
gesamter Thread: